Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen

Wichtig ist, dass alle von Gewalt betroffenen Frauen einen schnellen und unbürokratischen Zugang zum Frauenhaus haben. Das kann das Leben von Frauen und Kindern retten oder – wenn er versperrt ist – gefährden.

Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sind besonders gefährdet, von Gewalt betroffen zu sein, das hat die Studie zu „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland“ (M. Schröttle u. a. 2011) nachgewiesen.

Gerade diese Gruppe von Frauen findet jedoch zahlreiche Zugangsbeschränkungen zu Frauenhäusern vor:
So gibt es beispielsweise kaum Frauenhäuser, die über einen rollstuhlgerechten Zugang verfügen. Auch für Frauen mit Sehbehinderungen oder gehörlose Frauen gibt es nahezu keine Angebote. Dementsprechend wenden diese Frauen sich auch selten an Frauenhäuser, obwohl sie nach o.g. Studie doppelt so häufig wie Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt von psychischer Gewalt (68-90% zu 45%) und von körperlicher Gewalt (58-75% zu 35%) betroffen sind, sogar 2-3mal so häufig von sexualisierter Gewalt (21-43% zu 13%).

Daraus folgt, dass Frauenhäuser in Deutschland dazu in die Lage versetzt werden müssen, Frauen mit und ohne Behinderung aufzunehmen. Eine Spezialisierung einzelner Frauenhäuser auf bestimmte Gruppen von Frauen schränkt allerdings die Wahlfreiheit dieser Frauen unzulässig ein und widerspricht dem Gedanken der Inklusion völlig. Die  räumlichen Bedingungen und die personellen Kapazitäten im Frauenhaus, die Kooperation mit den Selbstorganisationen und Netzwerken für Frauen mit Behinderung  sowie die Ausstattung mit entsprechenden Materialien und Kommunikationsmitteln müssen also  in allen Frauenhäusern finanziert werden und können nicht auf einige wenige Frauenhäuser beschränkt bleiben.

In unserem Haus

FS237475Das Frauenhaus Itzehoe hat keinen rollstuhlgerechten Zugang, zu den Zimmern der Bewohnerinnen sind einige enge Treppen zu bewältigen.

Das Frauenhaus Itzehoe ist keine betreute Einrichtung. Die Bewohnerinnen regeln selbstständig ihren Alltag. Die Mitarbeiterinnen unterstützen die Bewohnerinnen bei den notwendigen nächsten Schritten nach dem Einzug ins Frauenhaus und helfen auf Wunsch der Bewohnerinnen bei der Regelung ihrer Angelegenheiten.

Das Frauenhaus Itzehoe  hat bereits Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen begleitet. Die Mitarbeiterinnen bemühen sich, jeder Bewohnerin und ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Das Frauenhaus Itzehoe  kann mit  Einrichtungen der Behindertenhilfe vor Ort zusammenarbeiten und sich bei Bedarf Informationen oder Unterstützung holen.

Sehbehinderte und blinde Frauen erhalten anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und in der unmittelbaren Umgebung.

Für Frauen mit Lernschwierigkeit ist eine zusätzliche Unterstützung z.B. bei schriftlichen Angelegenheiten im Einzelfall möglich. Es gibt einige Informationen in leichter Sprache (Flyer des Frauenhauses, Hausordnung).

Das Frauenhaus unterstützt behinderte Frauen bei der Suche nach geeigneten und zugänglichen Rechtsanwältinnen, Gynäkologinnen, Therapeutinnen etc.FS237464

Die Mitnahme einer Assistentin z.B. für die Körperpflege ist im Einzelfall möglich. Allerdings gibt es keine Übernachtungsmöglichkeit für die Assistentin.

Die Mitnahme einer männlichen Assistenz ist nicht möglich.

Das Frauenhaus Itzehoe verfügt über technische Hilfsmittel für gehörlose Frauen. Das Frauenhaus Itzehoe kann mit den Gehörlosenverbänden Kiel und Hamburg zusammenarbeiten und bei Bedarf (z. B. Arztbesuche, Anwaltstermine, Behördengänge)  bemühen sich die Mitarbeiterinnen, Gebärden-Dolmetscherinnen hinzuziehen. Näheres siehe unter „Angebote für Gehörlose Frauen“.

Notfall

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Aktuelles

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